Wichtig: Dieses Ausstellungsreglement [vom 10.9.2013] ist integrierter Bestandteil des Vertragsabschlusses. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Reglement kann auch unter Dokumente heruntergeladen werden.
1. Organisation und Zweck der Ausstellung
Die ÜBEX14 – Ausstellung für Gewerbe, Industrie, Handel und Landwirtschaft – wird vom Gewerbeverein Ueberstorf veranstaltet. Die Organisation wird einem speziellen Organisationskomitee (OK) anvertraut. Mit der Durchführung der ÜBEX14 wird bezweckt, die Wirtschaft und den Handel in Ueberstorf zu fördern und dem gesamten Standort positive Impulse zu verleihen.
2. Aussteller
2.1 TeilnehmerAusstellungsberechtigt sind alle Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz in Ueberstorf, alle Aktivmitglieder des Gewerbevereins Ueberstorf und deren Unternehmen, sowie alle Mitglieder der Industriegemeinschaft, des Handels und der Landwirtschaft Ueberstorf. Das Gesuch um Teilnahme an der Ausstellung ist mit dem entsprechenden Formular, innerhalb der festgesetzten Frist, an das OK ÜBEX14 einzureichen. Für die Zuteilung der Stände ist das Ausstellungskomitee, unter endgültiger Zustimmung durch das OK ÜBEX14, zuständig. Sollte die Nachfrage die vorhandene Fläche überschreiten, haben die Aktivmitglieder des Gewerbevereins Vorrang. Die übrige Zuteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.
2.2 AusnahmenDas OK ÜBEX14 behält sich vor, bestimmten repräsentativen Unternehmungen oder Gewerbebetrieben, die ihr Geschäftsdomizil ausserhalb der Gemeinde haben, die Teilnahme zu ermöglichen, sofern sie einheimische Unternehmen nicht konkurrieren. Es kann ferner einige Stände für besondere Zwecke zur Verfügung stellen.
2.3 AusnahmenDie Untermiete von Ständen ist untersagt. Die Beteiligung von Dritt- resp. Co-Ausstellern bedarf der Genehmigung durch das OK ÜBEX14.
2.4 Pflichten der AusstellerDie Aussteller verpflichten sich, die Richtlinien dieses Reglements und die Entscheide des OK ÜBEX14 zu befolgen. Die Aussteller verpflichten sich, ihre Stände während der Dauer der Ausstellung immer besetzt zu halten. Drucksachen, Muster oder Reklameartikel dürfen nur am eigenen Stand verteilt werden.
3. Stände
3.1 StandgestaltungDie Stände sollen einen gepflegten Eindruck hinterlassen und das Gesamtbild der Ausstellung nicht stören. Reklamationen über Standvermietung und Einrichtungen sind dem OK ÜBEX14 schriftlich mitzuteilen.
3.2 EinrichtungenDie Einrichtungen der Stände, wie Rück- und Seitenwände sowie Stirnleiste werden vom Organisator montiert und zur Verfügung gestellt. Abänderungen der Einrichtungen sind schriftlich dem OK ÜBEX14 mitzuteilen. Kosten für den Stand-ausbau und die Dekoration gehen zu Lasten des Ausstellers.
3.3 ElektrizitätDie elektrischen Zuleitungen mit einer Leistung von 3kW (230 Volt) werden vom Organisator bis zum Stand installiert. Die Installationskosten innerhalb des Standes gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Verbrauch der Energie ist im m2-Preis inklusive. Telefon und TV-Anschlüsse werden gemäss separater Instal-lateurofferte nach Aufwand verrechnet.
3.4 WasserAussteller, die im Standinnern Wasseranschlüsse und Abflussrohre benötigen (nur in den Blachenhallen möglich), haben dies in der Bestellung zu vermerken. Ohne besondere Genehmigung durch das OK ÜBEX14 werden die Installationsarbeiten bis zum Stand durch einen Unternehmer ausgeführt, welcher vom OK ÜBEX14 dazu bestimmt wurde. Die Kosten für die Installation der Zuführung und des Abflusses des Wassers gehen zu Lasten des Ausstellers. Stände von Ausstellern, welche Wasser benötigen, werden nach Möglichkeit nebeneinander platziert. Pro Wasseranschluss wird eine Pauschale von CHF 210.00 pro Stand verrechnet.
3.5 Respektierungen der gemieteten StandflächeDie Wände, welche die Stände voneinander trennen, dürfen nicht überhöht werden. Jeder Ausbau des Standes in den Nachbarstand oder in den Durchgang ist untersagt, unabhängig davon wieviel die überschreitung beträgt. An Ständen mit Aus-schank darf der Ausschanktisch (Bar) nicht näher als 80 cm vom Durchgang aufgestellt werden. Wandflächenreklamen dürfen nicht mehr als 20 cm vorstehen.
3.6 SicherheitsmassnahmenJeder Aussteller hat die im Kanton geltenden Vorschriften hinsichtlich Elektrizität, Gas oder der Lebensmittelpolizei zu be-folgen. Die Inbetriebsetzung von ausgestellten Maschinen und Apparaten darf für die Aussteller, die anderen Stände und die Besucher im Allgemeinen, mit keinen Gefahren und Unannehm-lichkeiten irgendwelcher Art verbunden sein (z.B. Explosions-motoren). Es ist untersagt, in den Ständen explosives, ent-zündbares oder irgendeine Gefahr bildendes Material aufzube-wahren.
3.7 SicherheitsmassnahmenFür die Abfallbeseitigung wird ein Presscontainer durch das OK ÜBEX14 bereitgestellt. Die Aussteller sind verantwortlich, ihren Abfall in diesem Container zu entsorgen. Die Kosten sind im m2-Preis inklusive.
4. Einräumen und Abräumen der Stände
4.1 EinräumenDer Zeitpunkt des Beginns der Einrichtung der Stände wird auf Mittwoch, 22.10.2014 festgelegt. Ausstellungsgüter und Waren können ab 08.00 Uhr ins Areal eingeführt werden, d.h. vom Moment an, wo die überwachung des Ausstellungsgeländes sichergestellt wird. Das OK ÜBEX14 lehnt vor diesem Zeitpunkt jede Verantwortung ab. Die Abnahme und Bewertung der Stände findet am Freitag, 24.10.2014 um 11.00 Uhr statt.
4.2 AbräumenDas Abräumen der Ausstellungsgüter und das Abbrechen der Stände sind vom Aussteller nach Ausstellungsschluss zu vollziehen. Sämtliche Ausstellungsgüter und Waren sind bis Montag, 27.10.2014, 12.00 Uhr, vom Ausstellungsgelände zu entfernen.Am Sonntag nach Ausstellungsschluss können aus Sicherheitsgründen keine Waren aus den Ständen entfernt werden.
5. Standmiete
5.1 Mietpreisa)
Ausstellungsstand mit Anrecht zur Entgegennahme von Bestellungen, ohne Auslieferung am Stand sowie für Gratisdegustationen oder zu Vorführzwecken
CHF 120.00 /m2
Wandflächen
CHF. 140.00 /m2
Aussengelände ungedeckt nach effektivem Ausmass
CHF. 50.00 /m2
Aussengelände gedeckt nach effektivem Ausmass
CHF. 80.00 /m2
Beim Verkauf von Produkten am Stand erhöht sich die Standmiete um CHF. 60.00 /m2
5.3 ZahlungskonditionenZwei Monate vor Eröffnung der Ausstellung, netto. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
5.4 RücktrittZieht sich ein Aussteller vor Beginn der Ausstellung zurück, so verfällt die bezahlte Standmiete dem Organisator. Kann die reservierte Fläche bis zum 01.08.2014 weitervermietet werden, erfolgt eine Rückvergütung von 80% der Standmiete.
5.5 Bestätigung der TeilnahmeberechtigungDer Aussteller, dessen Anmeldung vom OK ÜBEX14 genehmigt wird, erhält eine Bestätigung über die Zulassung, mit allen Angaben über die reservierte Standfläche und den Preis. Der Aus-steller kann darauf innert 10 Tagen allfällige Bemerkungen schriftlich anbringen. Nach dieser Frist gilt die Anmeldung als vorgemerkt.
6. Öffnungszeiten
Die öffnungszeiten der Ausstellung werden vom OK ÜBEX14 festgelegt. Die Ausstellerversammlung kann, wenn nötig, konsultiert werden. Es sind folgend öffnungszeiten vorgesehen:
Freitag, 24.10.2014 von 16.00-21.00 Uhr
Samstag, 25.10.2014 von 10.00-21.00 Uhr
Sonntag, 26.10.2014 von 10.00-17.00 Uhr
An Ständen mit Ausschank darf nur bis 15 Minuten vor jeweiligem Ausstellungsschluss serviert werden. Der Aussteller ist für die Einhaltung verantwortlich.
7. Eintrittspreise
7.1 Für BesucherErwachsene CHF. 10.00 / Kinder bis 10 Jahren gratis / Kinder 10 – 16 Jahren CHF. 3.00 / Lehrlinge, Studenten CHF. 6.00 / Dauerkarte Erwachsene CHF. 25.00 / Dauerkarte Kinder 10 – 16 Jahren CHF. 6.00 / Dauerkarte Lehrlinge, Studenten CHF. 15.00
7.2 Für StandpersonalFür sich selbst und ihr Standpersonal haben die Aussteller Anrecht auf kostenfreie Dienstkarten, die nach folgender Richtlinie zugeteilt werden:
Für eine Standfläche bis zu 15 m2 erhalten Sie zwei Karten
Für weitere 10 m2 erhalten Sie eine Karte
Für Wandflächen erahlten Sie eine Karte
8. Versicherungen
8.1 Zusätzliche individuelle VersicherungenDas OK ÜBEX14 ist in keiner Weise verantwortlich für Diebstähle von Ausstellungsgütern während den Aufbauarbeiten, der Dauer der Ausstellung und der Abbauarbeiten, für Beschädigungen an Ausstellungsgütern und persönlichen Gegenständen, die z.B. von Naturereignissen herrühren. Solche Risiken müssen getrennt versichert werden und zwar durch den Aussteller selbst.
8.2 HaftpflichtversicherungenDas OK ÜBEX14 schliesst eine Haftpflichtversicherung für alle in seiner Verantwortung liegenden Risiken ab.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Besondere EreignisseSollten politische, militärische oder wirtschaftliche Ereignisse, oder solche höherer Gewalt, die Durchführung der Ausstellung verhindern, können die Aussteller keine Entschädigungsansprüche geltend machen.
9.2 Streitigkeiten und GerichtsstandDas OK ÜBEX14 schliesst eine Haftpflichtversicherung für alle in seiner Verantwortung liegenden Risiken ab.
9.3 SchlussbestimmungDas OK ÜBEX14 behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestimmungen des vorliegenden Reglements abzuändern oder zu vervollständigen.
Ueberstorf, 10. September 2013
das Organisationskomitee der ÜBEX14 (Matthias Schaller, Präsident / Markus Riedo, Ressot Aussteller)
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